Rechtsanwalt Prof. Dr. Winfried Grieger

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Rechtsgebiete

Das private Baurecht umfasst den Werkvertrag nach BGB als auch die Vereinbarung der VOB und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen sowie den Einfluss des europäischen vereinheitlichenden Rechts auf das Werkvertragsrecht.

Im öffentlichen Baurecht sind die Schwerpunkte in der Erlangung des Bauplanungsrechtes und der Baugenehmigung sowie im rechtlichen Nachbarschutz zu sehen.

Das Architektenrecht wird geprägt durch das BGB und die dazugehörige Honorarordnung, die HOAI. Zugleich sind gerade diesbezüglich auch die Auswirkungen der rechtsvereinheitlichenden Verordnungen der Europäischen Union sowie die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes zu beachten.

Das Vergaberecht unterteilt sich, nach der zurzeit gültigen Regelung, in die Bereiche unterhalb und oberhalb der europäischen Schwellenwerte.

  • Unterhalb der Schwellenwerte gelten die VOB, die VOL und die VOF, nicht jedoch die Regelungen, die in der GWB eingeführt worden sind. Damit ist nur ein uneingeschränkter Rechtsschutz gewährt. In diesem Bereich kann die Vergabekammer nicht tätig werden. Handelt es sich um Ausschreibungen oberhalb des europäischen Schwellenwertes, ist der Vergabe das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zugrunde zu legen, einschließlich der Vergabeordnung und der dazugehörigen europäischen Verordnungsgebung sowie die europäische Rechtssprechung.
  • Oberhalb der Schwellenwerte können die Vergabekammern tätig werden.

In beiden Fällen liegt der Schwerpunkt sowohl bei der Durchführung ordnungsgemäßer Vergabeverfahren als auch bei der Durchsetzung des Rechtsschutzinteresses der beteiligten Bieter.

 

 

 

 

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