Rechtsanwälte Michael Trenkle & Christine Hann von Weyhern
Inhaber: Rechtsanwälte Michael Trenkle und Christine Hann von Weyhern
Strasse: Bismarckallee 6
PLZ/Ort: 79098 Freiburg
Telefon: 0761 38415080
Telefax: 0761 384150810
Email: ra-trenkle@t-online.de
Web: http://trenkle-hannvonweyhern.de/
Kanzlei
Die Schwerpunkte der Kanzlei
Arbeitsrecht
Außergerichtliches Konfliktmanagement und Mediation
Privates Versicherungsrecht
Sozialversicherungsrecht
Beamtenrecht, Disziplinarrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Zivilrecht im Allgemeinen
Individualarbeitsrecht
– Kündigung jeglicher Art, Kündigungsschutz, besonderer Kündigungsschutz, Abfindungen, Kündigungsfristen
– Vertretung von Betriebsratsmitglieder, Schwerbehindertenvertreter ( z. B. in Verfahren nach § 103 BetrVG) und JAV-Mitgliedern nach § 78a BetrVG
– Entfristungsklagen ( Teilzeit- und Befristungsgesetz, Wissen-schaftszeitvertragsgesetz )
– Versetzung, Grenzen der Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers
– Klagen auf Beschäftigung ( gegen Freistellung, gegen Suspendierung, für vertragsgemäße Beschäftigung, Weiterbeschäftigung, Wiedereinstellung etc. )
– Streitigkeiten bei Zeugnis, Zwischenzeugnis
– Beratung zum Arbeitsvertrag, zum Ausbildungsvertrag (auch vor Abschluss dieses Vertrages), Auslegung des Arbeitsvertrages
– Scheinselbständigkeit, Werkvertragsarbeitnehmer, Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung ( AÜG ), Fragen zum Arbeitnehmer – Entsendegesetz
– Abmahnungen, Mobbing, Diskriminierung, Überlastungsanzeige
– Mindestlohn, vertragsgerechte Entlohnung, Insolvenz des Arbeitgebers, Ausschlussfristen
– Arbeitszeit, Nachtarbeit, Nachtarbeitszuschlag, Mehrarbeit und Überstunden, Schichtarbeit, Gleitzeit, Arbeitszeitkonten, Freizeitausgleich
– Teilzeit ( Teilzeit- und Befristungsgesetz ), Familienpflegezeit, Pflegezeit
– Tarifvertrag, Tarifvertragsrecht (z. B.: Eingruppierung, Eingruppierungsklagen, Auslegung, etc )
– Streitigkeiten bei Urlaub ( Urlaubsentgelt, Gewährung, Abgeltung, Urlaubsdauer )
– Streitigkeiten bei Krankheit, Arbeitsunfähigkeit ( Entgeltfortzahlung ), Feiertag ( Freizeit, Feiertagsvergütung )
– Wiedereingliederung, Wiedereingliederungsmanagement BEM
– Elternzeit, Sabbatjahr
– Rechtsnachfolge, Arbeitgeberwechsel, Umwandlungsgesetz, § 613a BGB
– Betriebliche Altersversorgung, Vorruhestand, Altersteilzeit
– Arbeitnehmererfindungen, qualifizierter Verbesserungsvorschlag
– Ausbildung, Berufsbildung, berufliche Bildung, Jugendarbeitsschutz
– Vertretung von Arbeitnehmern in Zusammenhang mit berufsbezogenen Strafverfahren, Ordnungswidrigkeiten und gegenüber Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers oder Dritten ( Arbeitnehmerhaftung, gefahrgeneigte Arbeit ) bzw. Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers
– Wettbewerbsverbot, einschließlich nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Karrenzentschädigung etc.
Kollektivarbeitsrecht
– Vertretung von Konzernbetriebsräten, Gesamtbetriebsräten, Betriebsräten, Personalräten und Gewerkschaften bei Sozialplanverhandlungen, vor Gericht und in Einigungsstellen (z.B. § 87 BetrVG )
– Verhandlungen zu Betriebsvereinbarungen (Auslegung etc)
– anwaltliche Begleitung von Wahlen betrieblicher Interessenvertretungen ( BetrVG, PersVG ) sowie Beratung zum taktischen Vorgehen bei Wahlen
– Sachverständigentätigkeiten für Betriebsräte nach § 80 Abs. 3 BetrVG und für Personalräte, Berater nach § 111 BetrVG,
– Indoor-Schulungen für Betriebs- und Personalräte zum BetrVG, (L/B)PersVG sowie zu speziellen Themen der Betriebs- und Personalratsarbeit ( z. B.: Arbeitszeitgesetz, Wahlordnungen, Datenschutz etc. )
Diese Schulungen werden auf die Bedürfnisse vor Ort zugeschnitten
– Fragen zum Drittelbeteiligungsgesetz, Mitbestimmungsgesetz, Europäische Betriebsräte
Außergerichtliches Konfliktmanagement und Mediation
Konflikte in der Arbeitswelt belasten Menschen nicht nur persönlich, sondern beeinträchtigen die Motivation und das Betriebsklima. Durch an die Situation angepasstes Konfliktmanagement können Streitigkeiten aufgelöst werden.
Diese Klärung verbessert den Umgang am Arbeitsplatz, weckt Vertrauen, ermöglicht andere Sichtweisen und fördert den Teamgeist. Mediation ist ein strukturiertes Verfahren konstruktiver Konfliktbearbeitung.
Konfliktmanagement durch Mediation kann eine sinnvolle Ergänzung und Alternative zu einem klassischen Rechtstreit vor Gericht sein.
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts bieten wir an:
- – Kommunikations- und Konfliktberatung
- – Begleitung als Anwalt im Mediationsverfahren
- – Mediation
Versicherungsrecht
Privates Versicherungsrecht:
- – Streitigkeiten im Rahmen privater Vorsorge (Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Lebensversicherung, Krankenversicherung), sowohl im Hinblick auf Leistungen als auch im Hinblick auf den Bestand
Sozialversicherungsrecht:
- – gesetzliche Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit und Berufsunfähigkeit
- – gesetzliche Unfallversicherungsrecht ( Wegeunfall, Verletztengeld, Verletztenrente, Anerkennung eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit )
- – Schwerbehindertenrecht
- – gesetzliche Krankenversicherung, Anerkennung von Heil- und Hilfsmitteln, Körperersatzstücke
- – Hörgeschädigtenrecht, Hörgeräte, Cochlearimplantate
- – Arbeitslosenrecht, SGB II und SGB III
Sonstige Rechtsgebiete
Beamtenrecht, Disziplinarrecht
Mietrecht:
– Streitigkeiten im Rahmen einer Wohnraumkündigung, Räumungsklage
– Abmahnungen
– Mieterhöhung
Verkehrsrecht:
– Unfallregulierungen gegenüber Versicherungen etc.
– Vertretung in Verfahren gegenüber Bußgeldbehörden und in Strafverfahrensangelegenheiten
Zivilrecht im Allgemeinen
– Schadensersatzansprüche
– Kaufrecht, insbesondere bzgl. KFZ
– Darlehensforderungen
– Erbrecht
Ausschluss
Wir machen KEIN:
- – Familienrecht,
- – Werkvertragsrecht im Zusammenhang mit der Errichtung von Bauwerken, sowie
- – Nachbarrechtsstreitigkeiten